Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Darüber kann man zur Zeit noch keine Aussage machen, da es davon abhängt, wie viele sich für das Vollzeitstudium bewerben. Wir gehen aber stark davon aus, dass der Numerus Clausus - wenn überhaupt - sehr gemäßigt sein wird (im letzten Jahr 2,5). Sollten Sie wegen Ihres NC im Zweifel sein, empfehlen wir dir auf jeden Fall, sich dennoch zu bewerben. Wir glauben, dass eine sehr große Chance besteht, für das Vollzeitstudium zugelassen zu werden.
Wie kann ich mich bewerben/einschreiben?
Muss ich ein Praktikum vorweisen?
1.) Für das duale Studium nein.
2.) Für das Vollzeitstudium brauchen Sie ein Praktikum aus dem biologischen, technischen, wissenschaftlichen oder medizinischen Bereich von insgesamt 6 Wochen Dauer. Das Praktikum muss spätestens zum 3. Semester nachgewiesen werden.
(näheres siehe Bachelor Prüfungsordnung Bionik BPO Entwurf §3).
Wo finde ich einen Ausbildungsplatz für das duale Studium?
Wegen der hohe Nachfrage nach dualen Ausbildungsplätzen, möchten die Unternehmen, die mit uns kooperieren, nicht pauschal im Internet aufgelistet werden. Auch für das kommende Wintersemester 2011/12 gibt es bereits eine große Nachfrage. Bei Interesse, solltest Sie sich per email direkt an uns wenden. Wir können aber unabhängig davon empfehlen, sich auch selbst um ein Ausbildungsunternehmen zu kümmern. Im Grunde ist jede Ausbildung geeignet, vorausgesetzt, das Unternehmen möchte mit uns kooperieren und die IHK und das Unternehmen stimmen einer verkürzten Ausbildungszeit auf zwei Jahre zu. Wenn Sie einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben, dann sollten Sie mit uns sprechen, wir setzen uns dann mit dem Unternehmen in Verbindung.
Gibt es Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang Bionik?
1.) Für das Vollzeitstudium gibt es eine Beschränkung auf 60 Studierende. Jedoch erst wenn sich mehr als 60 Studierende bewerben, wirkt der so genannten „Numerus Clausus“. Dann entscheidet Ihre Abschlussnote, ob Sie einen Studienplatz erhalten. Wenn sich weniger als 60 Studierende bewerben, gibt es keine Zulassungsbeschränkung und jeder, der sich beworben hat, wird zugelassen!
2.) Für das duale Studium gibt es grundsätzlich keine Zulassungsbeschränkungen.
Wie hoch ist der Numerus Clausus?
1.) Für das Vollzeitstudium erfolgt die Bewerbung über die hochschulSTART.de im neuen dialogorientierten Service Verfahren.
Im kommenden WS2011/12 ist eine Einschreibung bei hochschulSTART.de nicht möglich. Wir gehen davon aus, dass die Bewerbung in diesem Fall über ein Orts-NC Verfahren innerhalb unserer Hochschule abgewickelt wird. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Homepage der Fachhochschule Gelsenkirchen!
2.) Für das duale Studium müssen Sie sich nicht bewerben. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag für das duale Studium vorweisen können, können Sie sich direkt in die Hochschule einschreiben (Fristen beachten!).